Dringlichkeitsantrag Freiflächen in der Altstadt
Der Stadtrat möge beschließen:
In der Altstadt bleibt der Bereich zwischen dem Anwesen Hs-Nr. 299 und dem Sparkassenbrunnen dauerhaft der Allgemeinheit zum freien Aufenthalt offen. Eine gewerbliche Nutzung dieses Bereiches findet nicht statt.
Begründung:
In der Altstadt droht die Gefahr der totalen Kommerzialisierung der Freiflächen. Um dem entgegen zu wirken, ist es zwingend erforderlich, gerade die attraktiven Flächen, die bisher noch nicht kommerziell genutzt sind, weiterhin der Allge-meinheit zum freien Aufenthalt zugänglich zu erhalten. Das gilt im besonderen Maße für die im Antrag bezeichnete Fläche.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem von Herrn Oberbürgermeister Rampf gestellten Nachprüfungsantrag zum Beschluss des Verkehrssenates vom 10.2.2015. Der gestellte Antrag steht in engem Sachzusammenhang mit diesem Nachprüfungsantrag.
gez. Sigi Hagl
Fraktionsvorsitzende